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„Das Private ist politisch“: Praktiken des digitalen Protests in der Pandemie rund um die Hashtags #CoronaEltern und #CoronaElternRechnenAb
von Naomi Truan & Friederike Fischer
Auf Twitter entstand im März 2020 ein neuer Hashtag, #CoronaEltern, der schnell um #CoronaElternRechnenAb erweitert wurde. Bei der Kampagne, die sich rasch rund um die beiden Hashtags entwickelte, handelt es sich um eine digitale Protestpraktik, die auf Twitter entstanden ist. Dies lässt sich vermutlich auf die pandemiebedingten Einschränkungen und die Thematik der Kampagne zurückführen – Straßenproteste, Homeoffice und Care-Arbeit sind (nicht nur) während einer pandemischen Notlage schwer vereinbar, sodass ein Straßenprotest als physisches Treffen den eigenen politischen Standpunkten widersprechen würde.
In diesem Beitrag zeigen wir, wie digitale Praktiken rund um Hashtags als Protest aufgefasst werden können. Wichtig dabei ist, dass die Hashtagkampagne trotz teilweise negativer Rezeption in den Medien nicht als „Jammern“ abzutun ist oder nur als Ausdruck von Emotionen interpretiert werden kann.
Das zentrale Motiv ist vielmehr: Das Private ist politisch. So entfaltet eine bestimmte Art des Sprechens bzw. Schreibens über Privates auf einer digitalen öffentlichen Bühne Protestfunktionen, die sowohl nach außen als auch nach innen wirken. Nach außen erregt diese Form des Sprechens Aufmerksamkeit, nach innen hingegen stiftet sie Gemeinschaft und stärkt den Zusammenhalt unter den Protestierenden. Wie wir in der Analyse zeigen, haben #CoronaEltern und #CoronaElternRechnenAb Gemeinsamkeiten mit Hashtagkampagnen wie #MeToo. Die Hauptziele sind dabei die Sichtbarmachung der Thematik und die Mobilisierung möglichst vieler Personen, um den gesellschaftlichen Druck auf die Politik zu erhöhen und so Veränderungen zu bewirken.
Neben der Sichtbarmachung ihrer Herausforderungen nutzen die Beteiligten die Protestbewegung, um sich im Onlinediskurs rund um die COVID-19-Pandemie zu positionieren. Die Analyse orientiert sich an den Personalpronomina bzw. dem Personenbezug in den Tweets: Ihr, Wir, und Ich. Mit dem Fokus auf die Adressat*innen (die Leute, die mit Ihr angesprochen werden) zeigen wir, dass in den Tweets kaum direkte politische Forderungen gestellt werden wie z.B. Ihr sollt das so und so handhaben. Danach liegt das Augenmerk auf der Untersuchung des Wir. Denn charakteristisch für die Hashtagkampagne – sogar charakteristischer als sprachliche Mittel des Aufrufs und der Anprangerung – ist die Konstitution eines Kollektivs, das seine Unzufriedenheit äußert und die empfundenen Missstände kritisiert. Schließlich zeigen wir mit dem Ich-Bezug, wie die Anhäufung persönlicher Erfahrungen nach bestimmten Mustern erfolgt und der Ausdruck von Subjektivität als indirekter Aufruf angesehen werden kann. So resultiert die Kraft des digitalen Protests vorwiegend über die Anhäufung individueller Erfahrungen, ohne jedoch an ihrer politischen Brisanz zu verlieren: Gerade das Betroffensein macht die vielfältigen Erzählungen legitim, relevant und wirksam.
Vor diesem Hintergrund zeigt unsere Untersuchung, dass #CoronaEltern nicht nur Eltern in Zeiten von Corona sind: Vor Corona waren #CoronaEltern sicher schon Eltern. Während Corona sind jedoch nicht alle Eltern #CoronaEltern. #CoronaEltern sind nur diejenigen, die sich als solche verstehen, weil sie sich mit ihren Tweets zum Teil einer sich entwickelnden, teilweise missverstandenen Community machen.
Gutachten von: Dorothee Meer
Empfehlung: Überarbeitung erforderlich
Bei dem vorliegenden Beitrag „‘Das Private ist politisch‘: Praktiken des digitalen Protests in der Pandemie rund um die Hashtags #CoronaEltern und #CoronaElternRechnenAb“ von Naomi Truan und Friederike Fischer handelt es sich um die Auswertung einer empirischen Studie, die sich anhand der beiden im Titel genannten Hashtags nach Angabe der Verfasserinnen mit einer doppelten Fragestellung auseinandersetzt: Zum einen geht es darum, welche digitalen Positionierungspraktiken als Protest gelten können (Zeilen 81ff.), zum anderen liegt ein besonderes Augenmerk auf der Sichtbarmachung privater Probleme als Formen des Protests (Zeilen 68ff.). Der zweite Teil der Fragestellung stellt den Zusammenhang zwischen der Untersuchung und dem im Titel des Beitrags als Zitat markierten 1968-Slogan „Das Private ist politisch“ her, ohne dass zunächst klar würde, ob der Slogan auf die analysierten Daten oder auf eine externe Analysepersppektive verweist. Das Korpus, das die Autorinnen analysieren, besteht aus zwei von ihnen mithilfe des Datascraping-Tools Twin am 02.07.2020 erhobenen Teilkorpora, die sich aus 15.614 Tweets mit dem #CoronaEltern und 3.391 Tweets mit dem #CoronaElternRechnenAb zusammensetzen (Zeilen 359f.). Erfasst werden dabei Tweets zwischen dem 16.03.2020 und dem 29.06.2020, die einen dieser Hashtags bzw. beide nutzen. Schon zu Beginn machen die Verfasserinnen deutlich, dass die beiden unterschiedlichen Hashtags auf zwei unterschiedliche diskursive Positionen verweisen.
Der Beitrag ist unter Berücksichtigung der Einleitung und des Schlussworts in acht Kapitel unterteilt. Die grundlegenden protest- und positionstheoretischen Überlegungen finden sich in der Einleitung, die medientheoretischen Überlegungen im zweiten Kapitel. Im Anschluss an die Darstellung des Korpus in Kapitel 3 beziehen sich die Kapitel 4 bis 7 auf die Analyse der Daten. Diese greift auf ein heterogenes Bündel unterschiedlicher Kategorien zurück: Obgleich die spezifische Nutzung von Personalpronomina in allen drei Kapiteln thematisiert wird, wird dieser Fokus durch eine Vielzahl anderer Kategorien erweitert. Nach Aussage der Verfasserinnen behandelt das 4. Kapitel vor allem die Frage, wie das Private im analysierten Korpus politisch wird (Zeilen 124f.), während in Kapitel 5 anhand des Personalpronomens „Ihr“ die Frage diskutiert wird, ob die analysierten Tweets tatsächlich Protesthandlungen darstellen (Zeilen 130f.). Im 6. Kapitel wird die Relevanz des „Wir“ als Form der „Konstitution eines Kollektivs“ (Zeile 135) herausgearbeitet und im 7. Kapitel wird anhand der Fokussierung auf das Personalpronomens „Ich“ die Relevanz von kleinen Erzählungen unterstrichen. Ein abschließendes Schlusswort fasst die Befunde zusammen (vgl. Zeilen 116-142).
Kommentierend sei bereits an dieser Stelle angemerkt, dass im vorliegenden Beitrag auf eine heterogene Sammlung unterschiedlicher kategorialer Zugänge zurückgegriffen wird und sich diese Kategorien keineswegs durchgängig und kohärent auf die formulierte Fragestellung beziehen. So werden nicht nur die genannten Teilfragestellungen unter Bezug auf inhaltliche Aspekte, die Nutzung von Personalpronomina und erzählende Verfahren bearbeitet, sondern diese Bezugspunkte werden punktuell durch zusätzliche lexikalisch fundierte Analysen (Zeilen 548-560), Hinweise auf direkte bzw. über @-Zeichen vermittelte Anredeformen (Kapitel 5.1) und Hinweise auf Formen der Typisierung und der Entpersonalisierung ergänzt (Kapitel 7.3). Den Nachvollzug des Gedankengangs erschwerend kommt hinzu, dass die Gegenüberstellung der beiden Teilkorpora im Verlauf der Untersuchung zunehmend in den Hintergrund tritt. Neben den noch zu verdeutlichenden inhaltlichen und methodischen Schwächen, die daraus resultieren, hat dies zur Folge, dass Leser*innen einen erheblichen Aufwand betreiben müssen, um immer wieder neu zu erkennen, in welche Richtung die Argumentation gerade geht.
In ihrer Einleitung beziehen sich die Verfasser*innen mit ihrer Definition von Protest u. a. auf den Sammelband von Dang-Anh, Meer und Wyss (2022) und definieren Protest als Form eines kommunikativen und interaktiven Prozesses, in dessen Rahmen gegen einen konkreten Missstand vorgegangen wird. Hierbei stellen sie heraus, dass Protest erst durch konkrete kommunikative Praktiken konstituiert wird (Zeilen 39-45). Der Zusammenhang zum eigenen Korpus wird darin gesehen, dass die die beiden Hashtags nutzenden Eltern im Rahmen der Corona-Pandemie gegen ihre „unerträgliche Lage“ vorgegangen sind und auf „die inadäquate und unzureichende Antwort des Staates“ reagiert haben (Zeilen 29-32). Die hierbei beobachtbare Hinwendung zu digitalen Protestformen erklären die Verfasserinnen zum einen mit der pandemischen Lage, zum anderen mit der Behauptung, dass ein physisch realisierter Straßenprotest dem politischen Standpunkt der Eltern widersprochen hätte. Während der erste Aspekt unmittelbar einleuchtet, fehlt eine Begründung für die zweite Teilbehauptung eines praktischen Zusammenhangs zwischen der Wahl der digitalen Protestform und dem politischen Ziel der Eltern.
Auf diese Überlegungen aufbauend wird Protest im Weiteren als Form der Positionierung begriffen, wobei auf den interaktionalen Positionierungsbegriff von Lucius-Höhne und Deppermann (2004) referiert wird. Allerdings reduzieren die Verfasserinnen die Aktivitäten der Positionierung sowohl in ihren theoretischen Überlegungen der Einleitung als auch in ihrem anschließenden empirischen Vorgehen ausschließlich auf den Akt der Positionierung selbst und vernachlässigen bzw. ignorieren die für erfolgreichen Protest relevante (öffentliche) Wirkung der zur Diskussion stehenden kommunikativen Mitteilungen. Entscheidend wäre im Anschluss an Spitzmüller und Bendel (2022) an dieser Stelle zu berücksichtigen gewesen, dass Protest erst dann als Protest begriffen werden kann, wenn nachvollziehbar wird, dass er auch öffentlich als Protest verstanden wird. Diese Annahme ist auch aus interaktionaler Sicht evident, soll nicht die Notwendigkeit einer existierenden Reaktion (bestehend aus zweitem Zügen) aus dem interaktionalen Prozess der Konstitution von Protest gestrichen werden. Zum Problem wird die fehlende empirische Berücksichtigung der interaktionale Seite von Protest im vorliegenden Beitrag auch deshalb, weil sich vielfach Hinweise auf (öffentliche) Reaktionen bzw. auf die Rezeption der Hashtags finden.
Im 2. Kapitel, in dem es um eine medientheoretische Einordnung von Hashtags als Form der Konstitution von „leichten Communities“ geht, verweisen die Verfasserinnen auf die an Halliday/Matthissen (2004) und Zappavigna (2011) anschließenden drei funktionalgrammatischen Aspekte der experientielle, der interpersonalen und der textuellem Funktion von Hashtags (v.a. Kapitel 2.2, Zeilen 181-186). Ohne dass bestritten werden soll, dass Hashtags alle drei Funktionen erfüllen, wird in diesem Teilkapitel nicht klar, welche Bedeutung der Nachweis dieser Funktionen für die behandelte Fragestellung und die anschließende Untersuchung eigentlich hat. Soll nur verdeutlicht werden, dass Hashtags textrelevant sind? Und wenn ja, wer behauptet etwas anderes und warum ist dieser Nachweis wichtig? Beide Fragen werden nicht erkennbar beantwortet. Vermutlich würde es hier ausreichend gewesen, die relevanten Funktionen von Hashtags schlicht zu benennen.
Im 3. Kapitel wird das Korpus vorgestellt. Aus analytischer Sicht wird dabei deutlich, dass die beiden Teilkorpora zunächst qualitativ analysiert werden sollen, um die Befunde dann quantitativ zu untermauern. Leitend sei die Suche nach Mustern, die auf sprachliche Besonderheiten verwiesen (Zeilen 342f.). Dabei ist nicht irrelevant, dass der Aspekt der „sprachlichen Besonderheiten“ zu diesem Zeitpunkt nicht weiter erläutert wird. Zusätzlich ist anzumerken, dass die Anzahl der Likes und Retweets der einzelnen Posts anhand der Metadaten nicht erfasst wurden (Zeilen 349f.). Dies irritiert aus doppelter Perspektive: So wird zum einen im 2. Kapitel im Anschluss an Blommert und Varis 2015 herausgestellt, dass es „(i)nsbesondere“ die „Likes und Retweets der Hashtags“ sind, die „Gemeinschaft“ schaffen (Zeilen 275-277). Zum anderen ist es irritierend, dass die nicht erfassten Likes und Tweets in der Analyse dennoch punktuell erwähnt und argumentativ genutzt werden (vgl. bspw. die Zeilen 425f.; 492f.)
Im 4. Kapitel wird die Entstehung und Entwicklung der Hashtags dargestellt. Im Mittelpunkt steht die Frequenz ihres Auftretens. Analytisch relevant ist in diesem Zusammenhang, dass zwei deutliche Peaks, am 20.04.2020 für #CoronaEltern und am 11.05.2020 für #CoronaElternRechnenAb zu beobachten sind. Hier wäre es meiner Einschätzung nach zwingend notwendig gewesen, den Grund für diese virale Entwicklung politisch zu kontextualisieren. So geht es den Verfasserinnen doch darum zu verdeutlichen, dass das Private politisch ist. Dies geschieht aber nicht. Stattdessen ziehen sie lediglich den Schluss, dass sie mit ihrem Korpus den richtigen Zeitrahmen erfasst haben (Zeilen 452-454).
Hinsichtlich der Differenz zwischen den beiden Hashtags stellen die Verfasserinnen im Weiteren heraus, dass der #CoronaEltern sich von Beginn an auf die Adressierung betroffener Eltern bezieht, während es unter #CoronaElternRechnenAb kontinuierlich um Adressat*innen in der Politik gegangen sei. Obgleich die exemplarisch präsentierten Tweets diese qualitative Einschätzung bestätigen, interpretieren die Verfasserinnen den nur an Eltern adressierten Tweet mit dem #CoronaEltern (Beispiel-Tweet 3) im nächsten Schritt dennoch mit den Worten, dass auch in diesem Tweet „das Politische nicht weit“ sei (Zeilen 417-419). Dieser Befund wird anschließend mit der Feststellung ausgewertet, es handele sich bei den beiden Hashtags zwar um das gleiche politische Ziel (auf die Situation von Eltern aufmerksam zu machen), dabei aber um zwei komplementäre kommunikative Ziele: zum einen die Adressierung der eigenen Community, zum anderen die Adressierung der Politik. Welche Funktion eine solche divergierende kommunikative Ausrichtung haben könnte, bleibt unklar. Darüber hinaus verweist diese Diagnose auf ein doppeltes methodisches Problem, das in den konkreten Analysen der drei folgenden Kapitel immer wieder deutlich wird: Zum einen bleibt unklar, ob es sich bei der einleitend eingeführten Annahme, dass das Private politisch sei, um eine Teilnehmer*innenkategorie handelt (wie in Zeile 416 behauptet wird), oder ob die Annahme von außen an die Daten herangetragen wird. Zum anderen führt die in sich bereits unscharfe Differenzierung zwischen „politischen“ und „kommunikativen“ Zielen im Folgenden analytisch konstant zu Unschärfen, da häufig nicht klar wird, ob sich die Analyse gerade auf die behaupteten politischen Gemeinsamkeiten oder die behaupteten kommunikativen Unterschiede bezieht.
Zusätzlich ist hieran anschließend ein drittes (methodisches) Problem zu beobachten: Für die weitere Argumentation scheint die Annahme, dass auch die „privaten“ Aktivitäten unter dem #CoronaEltern politisch seien, unausgesprochen als Nachweis zu fungieren, dass es sich auch bei diesem Hashtags um Protest handelt. Zumindest spielt die Frage nach dem Protestcharakter in der weiteren Analyse (ab Kapitel 5) keine Rolle mehr. Stattdessen wird im 5. Kapitel ein kategorialer Wechsel in der Analyse vorgenommen, indem die (neue) These anmoderiert wird, dass sich die beiden komplementär unterschiedlichen Perspektiven der Teilkorpora an der Nutzung von Anredeformen und Personalpronomina zeigen ließen (Zeilen 539-543). Dieser neue kategoriale Fokus wird allerdings – wie weiter oben bereits erwähnt – in den Kapiteln 5-7 mit einer Vielzahl anderer Analysekategorien kombiniert. Ob es sich bei dieser Sammlung unterschiedlicher Aspekte nun um die sprachlichen Muster handelt, die von Anfang an avisiert waren, bleibt weiterhin unklar. Insgesamt kann man festhalten, dass die zu Beginn zentrale Fragestellung, ob es sich bei den beiden Hashtags um Protestzusammenhänge handelt, aufgegeben oder zumindest verschoben wird auf die Frage, ob sich unter Nutzung einer Vielzahl anderer Kategorien belegen lässt, dass das Private politisch ist.
In diesem Sinne geht es im 5. Kapitel darum, unter Bezug auf das @-Zeichens, direkte Anredeformen von Politiker*innen und die in beiden Korpora unterschiedlich frequente Nutzung von Personalpronomina (vgl. Tabelle 2) erneut herauszustellen, dass es sich bei den beiden Teilkorpora um „zwei unterschiedliche Communities“ handelt (Zeilen 581-584). Darüber hinaus wird unterstrichen, dass die explizite politische Fokussierung in beiden Teilkorpora fehlt und bestenfalls sehr implizit vorhanden ist (536ff. oder 566ff.). Allerdings sei das politische Motiv unter #CoronaElternRechnenAb ausgeprägter (Zeilen 654f). Welche Relevanz den Analysen der Nutzung des Personalpronomens „Ihr“ in diesem Zusammenhang zukommt, erschließt sich mir aber trotz mehrfacher Lektüre nicht abschließend. Der Grund hierfür könnte darin liegen, dass sich in den Kapitel 5-7 eine teils sehr plakative Semantisierung von Personalpronomina beobachten lässt. Diese zeigt sich besonders deutlich in dem Satz „Nun konzentrieren wir uns auf das Ich — ein auf den ersten Blick unpolitisches Pronomen“ (Zeilen 757f.). Die Annahme eines über die Personenreferenz hinausgehenden semantischen Kerns von Personalpronomen scheint mir in der hier genutzten Version so nicht haltbar zu sein. Zwar wird dies nicht kontinuierlich zum Problem, weil die Analyse konkreter Pronomennutzung häufig in konkrete Kontexte integriert erfolgt. Gleichzeitig deutet der zitierte Satz aber dennoch auf die Annahme eines prototypisch un-/politischen semantischen Kerns von Pronomen hin. Möglicherweise bildet gerade diese, vermutlich nicht haltbare Unterstellung den Grund dafür, dass die Argumentation in Kapitel 5 zum Personalpronomen „Ihr“ so verwirrend wird, weil der behauptete semantische Kern des Pronomens „Ihr“ (vgl. Kapitel 5.2) sich gerade nicht in den Daten nachweisen lässt.
In den beiden folgenden Kapiteln beziehen sich die Verfasserinnen vor allem auf das Teilkorpus #CoronaEltern. So wird im 6. Kapitel unter Verweis auf die Frequenz der Nutzung des Personalpronomens „wir“ verdeutlicht, dass für den #CoronaEltern vor allem ein Konzept des „wir gegen den Rest der Welt“ tragend sei. Zusammenfassend heißt es im Text, dass die „Häufigkeit von wir, uns und unser*e“ veranschaulicht,
„wie sich die Beteiligten im Verlauf der Hashtag-Kampagne als Kollektiv konstituieren, indem sich Corona-Eltern (oder andere Communities) gegenüber anderen durch den exklusiven Gebrauch dieser Pronomina profilieren. Die Community-Bildung als Kollektiv erfolgt nämlich nur in Abgrenzung zu einer Außengruppe.“ (Zeilen 689-694).
Diese Annahmen, die in der Kombination zwischen der Frequenz der Nutzung von Pronomen in der 1. Pers./Pl. und inhaltlicher Analyse nachvollziehbar ist, wird anschließend in Kapitel 7 durch Verweise auf die Dominanz persönlicher Erfahrungen in der Ich-Perspektive unterstrichen. Entscheidend sei dabei die Kombination der Ich-Perspektive mit kleinen Geschichten und Anekdoten, Verfahren der Typisierung (z. B. ich als Lehrer) und Formen der Entpersonalisierung (die Tochter vs. meine Tochter). Ziel der Analyse scheint es hierbei nur noch zu sein, die These der politischen Natur des Privaten zu belegen. In diesem Zusammenhang wird im ersten Beispiel-Tweet in Kapitel 7 deutlich, dass die Nutzung des Leitzitats („Das Private ist politisch“) aus diesem Tweet übernommen wurde, aber dieses Einzelbeispiel belegt empirisch natürlich nicht, dass diese Einschätzung von anderen Hashtagnutzer*innen auch geteilt wird. Auch hier wäre es zwingend notwendig gewesen, durch Verweise auf Likes, Retweets oder andere inhaltliche Kommentare zu dieser Äußerung zu verdeutlichen, dass die von den Verfasserinnen vorgenommene Zuschreibung tatsächlich auch von anderen tweetenden Eltern geteilt oder diskutiert worden ist. Mit einem solchen analytischen Schritt hätten die Verfasserinnen gleichzeitig auch gezeigt, dass sie ihre eingangs postulierte interaktionale Definition von Protest analytisch ernst genommen haben.
Insgesamt handelt es sich beim vorliegenden Beitrag um die Analyse eines aktuellen und durchaus interessanten Korpus, dessen Relevanz in der Aneinanderreihung von mehreren thematischen Shifts und methodischen Brüchen verspielt wird: So wird die einleitend formulierte erste Fragestellung, ob es sich bei beiden Teilkorpora um Protest handelt, nur vermeintlich bearbeitetet, indem unter Bezug auf die aktuelle Protestliteratur empirische Evidenz behauptet, aber analytisch nicht nachgewiesen wird. So gelingt es den Verfasserinnen zwar unstrittig, anhand ihres Korpus ein Protestpotenzial aufzuzeigen, den Nachweis, dass dieses Potenzial von den Beteiligten und einer darauf reagierenden weiteren Öffentlichkeit aber tatsächlich als Protest wahrgenommen worden ist, erbringen sie nicht.
Stattdessen nutzen sie unterschiedlichste Kategorien teils vor dem Hintergrund eines kontrastiven Vergleichs zwischen ihren Teilkorpora, teils jedoch auch teilkorpusimmanent, um nachzuweisen, dass das Private politisch ist. Aber auch dieser Nachweis gelingt nicht konsistent. Hierfür wäre es an vielen Stellen notwendig gewesen, ihre eigene politische Einschätzung und/oder Betroffenheit zugunsten einer ergebnisoffenen Analyse der Daten in den Hintergrund treten zu lassen und aus der Teilnehmer*innenperspektive nachzuweisen, dass die Eltern ihre Aktivtäten als Teil des politischen Diskurses begriffen haben.
Im Hinblick auf eine mögliche Überarbeitung des vorliegenden Beitrags müsste diese meiner Einschätzung nach sehr grundlegend ansetzen. So sollte zu Beginn entschieden werden, ob es um die Frage des Protestcharakters der untersuchten Teilkorpora oder um die Frage gehen soll, ob die private Situation der Hashtagnutzer*innen im Teilkorpus #CoronaEltern tatsächlich Teil des politischen Diskurses ist. Ebenfalls wäre zu entscheiden, ob eine kontrastive Nutzung beider Teilkorpora weiterhin von Bedeutung sein soll. Dies wäre nur dann wichtig, wenn es tatsächlich um den Nachweis von zwei unterschiedlichen diskursiven Positionen geht bzw. wenn eine solche Perspektive kohärent der Bearbeitung der Fragestellung dient. So oder so, zwingend wäre aus meiner Sicht sowohl ein analytisch sorgfältigerer Umgang mit der zitierten Literatur und eine klarere kategoriale Fokussierung.
Gutachten von: Eva Lia Wyss
Empfehlung: Überarbeitung erforderlich
Allgemeines
Die Autor*innen beschreiben unterschiedliche politische online Proteste auf Twitter, die private Anliegen thematisieren, hinsichtlich ihrer internetlinguistischen, kommunikativ-funktionalen, pragmatischen und lexikalischen Merkmale als zwei Typen politischen Handelns in online-Protesten.
Nach einer theoretischen Einordnung in diskurs- und medienlinguistische Protestforschung, werden zwei Corona-Eltern-Proteste als online-Proteste auf Twitter vergleichend analysiert. Eine erste Ebene sind die unterschiedlichen Funktionen der Hashtags, die hinsichtlich der Vergemeinschaftung interpretiert werden. In zwei weiteren Kapiteln werden das Korpus und die konkrete (zeitliche) Emergenz der Tweets in Twitter und die dabei verwendeten Hashtag-Cluster beschrieben. Interessanterweise stellt sich dabei heraus, dass es sich um zwei zwar teilweise aufeinander bezogene Hashtags handelt, die hinsichtlich der Ausgestaltung des Hashtags, der sprachlichen Formulierungen (Pronomina-Verwendung, Appelle) und der protestkommunikativen Funktionen insgesamt auf unterschiedliche Formen der Umsetzung der Thematisierung privater Anliegen/Inhalte in online Protesten hinweisen, die für die weitere Analyse digitaler Proteste von grosser Relevanz sein dürften.
Bewertung: Der Beitrag kann nach einer Überarbeitung publiziert werden.
Kritikpunkte
Titel des Beitrags: Es stellt sich die Frage, ob der doch etwas in die Jahre gekommene (immerhin 50jährige!) Slogan hier nicht offene Türen einrennt und wenn dies nicht der Fall sein sollte, welche Rolle er spielen kann, in einem gesellschaftlich-politischen System, das «Familien»-Politik, «Frauen»-Politik als wichtigen Teil politischen Handelns ansieht. Die Frage der Verzahnung von Öffentlichem und Privatem hinsichtlich politischer Diskurse und Handlungen ist im ganzen Beitrag, aber besonders in Kap. 7. virulent und zugleich ungeklärt. Anregung: Wahl eines Titels, der die Zielsetzung des Beitrags nicht verklausuliert, sondern beim Namen nennt.
Klärung der Haupt- und Nebenfragestellungen: Während der Vergleich der beiden Protestaktionen sehr interessant und in sich schlüssig ist, werden einige Nebenschauplätze installiert, bei denen sich hinsichtlich der theoretischen Einordnung, der methodischen Umsetzung sowie der konkreten Analyse noch Klärungsbedarf ergibt. (Anregung: Hauptfragelinie fokussieren, Nebenfragstellungen nachordnen.)
Strukturierung des Beitrags: Durch eine klarere und stringentere Argumentationsführung wären Redundanzen (insbesondere in den letzten Kapiteln) vermeidbar. Sinnvoll wäre es beispielsweise, die beiden Prostete kurz zu Beginn schon einzuordnen, dann auch schon zu klären, welche Rolle das «Private» spielt, etc.
Terminologische, sprachliche Unklarheiten:
Eine weitere Anregung
Da es sich um ein interdisziplinäres Thema handelt, könnte es interessant sein, die neuste Forschungsliteratur im Bereich der Protestforschung zu berücksichtigen, z.B. im Forschungsjournal Soziale Bewegungen:
Antwort der Autorinnen auf die beiden oben vorliegenden Gutachten:
Vielen Dank für die beiden kritischen und konstruktiven Gutachten. Hiermit listen wir alle Änderungen auf, die wir vorgenommen haben:
Der Hinweis auf „das Private ist politisch“ im Titel führte zu Verwirrungen. Außerdem empfahl Eva Lia Wyss, einen Titel zu wählen, „der die Zielsetzung des Beitrags nicht verklausuliert, sondern beim Namen nennt“. Da sich die Fokussierung des Textes nach unserer Überarbeitung grundlegend geändert hat, haben wir den Titel entsprechend angepasst, um mögliche Missverständnisse aus dem Weg zu räumen: „Positionierungspraktiken der digitalen Hashtagkampagne #CoronaEltern und #CoronaElternRechnenAb auf Twitter in der Pandemie“.
Dank beider Gutachten ist uns klar geworden, dass der doppelte Fokus zwischen digitalen Positionierungspraktiken und der Sichtbarmachung privater Probleme als Formen des Protests zu Verwirrungen führen kann. In der überarbeiteten Version haben wir uns entschieden, den Fokus auf die digitalen Positionierungspraktiken als Teil eines Hashtag-Aktivismus zu legen. In ähnlicher Weise wurde angemerkt, dass nicht hinreichend geklärt wurde, „auf welchen Kriterien die konsistente Beschreibung der Politizität bzw. Protesthaltigkeit von Tweets bzw. die Abgrenzung dieser Tweets von nicht-politischen basiert“. Wir haben Abstand genommen von der Kategorisierung als Protest und erkennen die Hashtagkampagne nun mehr als Form des Hashtag-Aktivismus mit Protestpotenzial an. Dadurch spielt die politische Dimension inzwischen nur noch eine untergeordnete Rolle und kommt kaum noch im Text vor. Dabei bleibt die Aufforderung „Das Private ist politisch“ für das Kapitel 7 zentral, nimmt aber in dem Artikel insgesamt weniger Raum ein. Stattdessen arbeiten wir in unserer Analyse in einer korpusgeleiteten Herangehensweise und stets beide Teilkorpora vergleichend Positionierungspraktiken heraus, die die Hashtagkampagne als Form des Hashtag-Aktivismus charakterisieren und als solche Protestpotenzial entfalten können. Diesbezüglich wurde zudem angeregt, eine Hauptfragelinie zu fokussieren und Nebenfragstellungen nachzuordnen. Danke für diesen Tipp. Wir haben ihn in unserer Überarbeitung berücksichtigt, sowohl durch die Kürzung und Überarbeitung einiger Kapitel als auch durch die grundlegende Veränderung der Struktur und Gliederung.
Den Anregungen der Gutachterinnen folgend wurde die Gliederung des Beitrags komplett überarbeitet. Wir haben fünf Positionierungspraktiken erarbeitet, die wir über fünf Verben deutlich machen: Adressieren, Referieren, Konstituieren des Kollektivs, Erzählen, Sichtbarmachen. Bei der früheren Gliederung ging es uns nämlich nicht darum, eine (semantische) Äquivalenz zwischen Personalpronomina und Gesprächsrollen vorzuschlagen, sondern lediglich um die Co-Okkurrenz von Personalpronomina mit anderen sprachlichen Merkmalen, wie wir dies nun in der Definition von sprachliches Muster erläutern. Durch die Umstrukturierung hat sich jedoch das Problem gelöst, da wir die Orientierung an den Personalpronomina ersetzt haben durch die klare Unterscheidung und Analyse der verschiedenen Positionierungspraktiken, die in der Hashtagkampagne zu beobachten sind.
Somit wurden weitere Probleme aufgehoben: In Kapitel 5 beabsichtigten wir tatsächlich keinen kategorialen Wechsel in der Analyse, vielmehr sollte unsere Gliederung sich an der Personenreferenz orientieren. Aufgrund dieses Missverständnisses haben wir die Gliederung nun angepasst und gehen in den einzelnen Kapiteln näher auf die unterschiedlichen Positionierungspraktiken ein. So hoffen wir auch, dass die Notwendigkeit der unterschiedlichen analytischen Zugänge nachvollziehbar wird. Genauso konnte die Frage zum Ausdruck Anrede in Kapitel 5.2. beantwortet werden.
Bezüglich des „heterogene[n] Bündel[s] unterschiedlicher Kategorien“ bzw. der „heterogene[n] Sammlung unterschiedlicher kategorialer Zugänge“ antworten wir wie folgt: Vielen Dank für diesen Hinweis. Uns ist bewusst, dass der vielseitige Zugang in der ursprünglichen Version des Artikels durchaus verwirrend wirken kann. Durch den geschärften Fokus auf Positionierungspraktiken hoffen wir, dass die vielfältigen Zugriffe verständlicher sind. Da es sich um ein Bündel unterschiedlicher sprachlicher Muster handelt, mithilfe derer sich die Beteiligten der Hashtagkampagne positionieren, käme es der Fragestellung (nach eben diesen Positionierungspraktiken) nicht gerecht, wenn wir nur einen einzelnen analytischen Zugang wählen. Um also die Gesamtheit und Vielfalt der Praktiken wiederzugeben, ist auch eine Vielfalt unterschiedlicher Analysekategorien notwendig. Dafür haben wir insbesondere die Definition von sprachliches Muster erarbeitet (siehe Einleitung, ab Zeile 109), um Missverständnisse und Unklarheiten zu vermeiden. Auch in dieser Hinsicht haben wir Hinweise auf „sprachliche Besonderheiten“ gelöscht.
Es wurde angemerkt, dass „die Gegenüberstellung der beiden Teilkorpora im Verlauf der Untersuchung zunehmend in den Hintergrund tritt“. Zusätzlich wurde notiert, dass unklar blieb, „[w]elche Funktion eine solche divergierende kommunikative Ausrichtung haben könnte“. In der überarbeiteten Fassung rückt nun der Vergleich zwischen den Hashtags #CoronaEltern und #CoronaElternRechnenAb in den Vordergrund. So hoffen wir, dass politische Gemeinsamkeiten trotz kommunikativer Unterschiede deutlicher werden. Unsere Bemühungen, die Gegenüberstellung zwischen beiden Teilkorpora klar zu machen, spiegeln sich in der Struktur wider. Außerdem wird der Vergleich explizit im Fazit thematisiert. Grundsätzlich haben wir den Beitrag überarbeitet, indem wir die Annahme hinzugefügt haben, dass es sich bei den komplementären kommunikativen Zielen um eine Strategie handelt, eine größere Anzahl unterschiedlicher Adressat*innen zu erreichen (siehe Fazit). Somit hoffen wir, zeigen zu können, dass die „kontrastive Nutzung beider Teilkorpora weiterhin von Bedeutung“ ist.
In unserem Beitrag können wir anhand der Daten keine Rückschlüsse über die Reichweite / öffentlich-mediale Reaktion ziehen. Dem wichtigen Hinweis der Gutachterinnen folgend haben wir in unserem Text Stellung zu der Anmerkung genommen (Z. 87-99 und Z. 327-334). Im Text weisen wir nun explizit auf die technischen Einschränkungen des verwendeten Tools Twint hin, das uns zwar erlaubt, die Einschränkungen der Twitter-API zu umgehen, allerdings keine Erhebung von Likes, Retweets, etc. ermöglicht. Stattdessen berücksichtigen wir diese Daten nur in der qualitativen Analyse solcher Posts, die eine Schlüsselrolle in der Hashtagkampagne haben (z.B. der Aufruf zu Protestaktion). Auch darauf weisen wir nun in unserem Text hin. Nur in Kapitel 2 zu Hashtags haben wir folgenden Hinweis unverändert gelassen: „(i)nsbesondere“ die „Likes und Retweets der Hashtags“ sind, die „Gemeinschaft“ schaffen (Zeilen 243-244). Hier geht es um eine Zusammenfassung der Literatur, nicht um die eigenen Analysekategorien, so dass wir den Satz so beibehalten haben.
Für das Kapitel 2 wurde vorgeschlagen, die relevanten Funktionen von Hashtags schlicht zu benennen. Wir bedanken uns bei Dorothee Meer für diese Anmerkung. Unsere Ausführungen zu den Funktionen von Hashtags nehmen an dieser Stelle tatsächlich zu viel Raum ein, sodass wir das Kapitel stark gekürzt haben und die Funktionen nun mehr nennen, nicht aber im Detail ausführen.
Bei der Vorstellung der Peaks in Kapitel 4 wurde vorgeschlagen, „den Grund für diese virale Entwicklung politisch zu kontextualisieren“. Wir bedanken uns für diese Anmerkung. Leider war es uns nicht möglich, zu rekonstruieren, ob die beiden Höhepunkte der Hashtagkampagne auf ein konkretes Ereignis zurückzuführen sind. Vielmehr gehen wir davon aus, dass es sich um eine Vielzahl auslösender Faktoren handelt (u.a. der erste Lockdown im Frühjahr 2020, die damit verbundenen Schul- und Kitaschließungen, die Umstellung auf die Arbeit im Homeoffice, der zusätzliche Betreuungsaufwand in Kombination mit dem Homeschooling der Kinder, etc.). Insofern erlauben wir uns an dieser Stelle nicht, Spekulationen anzustellen, die letztlich nur Vermutungen sind. Die analysierten Beispieltweets erlauben keine Rückschlüsse auf konkrete politische Entscheidungen/gesellschaftliche Ereignisse, sondern stützen die Annahme, dass es sich um die zeitweilige Überforderung/Belastung der Eltern handelt. Warum also ausgerechnet an diesen beiden Tagen „Peaks“ erreicht werden ist nicht abschließend zu klären.
In Kapitel 6 wurde angemerkt, dass Literatur zur Kollektivbildung willkommen wäre. Auf Z. 649-653 sowie 708-710 haben wir den Text entsprechend ergänzt.
Kleinere Umformulierungen betreffen folgende unklare Passagen: