[OPR] Czulo/Nyhuis/Weyell: Der Einfluss extremistischer Gewaltereignisse auf das Framing von Extremismus in Online-Medien

Update (22.03.2023): Das Open Peer Review zu dieser Einreichung ist abgeschlossen. Auf Grundlage des Open Peer Reviews wurde der Artikel zur Veröffentlichung im Journal für Medienlinguistik angenommen und ist abrufbar unter: https://doi.org/10.21248/jfml.2020.11.2.

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Blogstract zu

Der Einfluss extremistischer Gewaltereignisse auf das Framing von Extremismus in Online-Medien

von Oliver Czulo, Dominic Nyhuis und Adam Weyell

Spätestens seit den Anschlägen auf das World Trade Center am 11. September 2001 ist der Extremismus wieder weit oben auf der politischen Agenda angesiedelt. Dies gilt aber nicht zu jeder Zeit und nicht für alle Spielarten des Extremismus gleichermaßen. Extremismen werden, so die Ausgangsthese in diesem Beitrag, nicht nur unterschiedlich häufig besprochen, sondern auch verschieden konzeptualisiert und somit mit unterschiedlichen Handlungslogiken verknüpft.

Im vorliegenden Beitrag untersuchen wir die Darstellung des Rechtsextremismus, des Linksextremismus und des Islamismus im medial-öffentlichen Diskurs am Beispiel von SPIEGEL Online, einem der deutschen Leitmedien. Wir leiten vier zentrale Dimensionen zur Konzeptualisierung von Extremismen her: Ideologischer Unterbau, Herkunft der Akteure, Stellung zur Gesellschaft und Typische Handlungen. Wir beobachten die Entwicklung der Darstellung der Extremismen an potenziellen Bruchpunkten: Untersucht wird das assoziative Framing der Extremismen vor und nach einem prominenten extremismusbezogenen Gewaltereignis, namentlich 9/11, der Veröffentlichung des NSU-Skandals und den linksextremistischen Aktivitäten während des G20-Gipfels.

Zusammengefasst lässt sich beobachten, dass das Framing von Linksextremismus und Islamismus rund um diese Ereignisse im Großen und Ganzen stabil bleiben: Insbesondere auf dem Gebiet der typischen Handlungen, wo beide klar mit Gewalthandeln assoziiert werden. Die Belegung der vier genannten Dimensionen muss also zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt sein und sich dann stabilisiert haben. Den deutlichsten Bruch können wir beim Rechtsextremismus beobachten: Wird er vor Veröffentlichung des NSU-Skandals nicht sichtbar mit Gewalthandeln assoziiert, so tritt dies nach dem NSU-Skandal deutlich zu Tage. Auch werden von der Gesellschaft abgesonderte Gruppen nicht mehr nur mit Linksextremismus und Islamismus assoziiert.

Im Anschluss gleichen wir das zu beobachtende mediale Framing punktuell mit der Konzeptualisierung des Verfassungsschutzes ab. Hier zeigt sich ein Verzögerungseffekt: Gewalthandeln und das verborgene Agieren rechtsextremistischer Gruppierungen werden in der Definition nicht wiedergespiegelt. Hiervon leitet sich die Anschlussfrage für zukünftige Forschung ab, inwiefern institutionelle Handlungslogik, hier des Verfassungschutzes, von dieser unterschiedlichen Konzeptualisierung tatsächlich beeinflusst wird.

3 Replies to “[OPR] Czulo/Nyhuis/Weyell: Der Einfluss extremistischer Gewaltereignisse auf das Framing von Extremismus in Online-Medien”

  1. Armin BurkhardtAugust 27, 2019 at 19:31Reply

     
    Gutachten zu
    Der Einfluss extremistischer Gewaltereignisse auf das Framing von Extremismus in Online-Medien
    Oliver Czulo, Dominic Nyhuis, Adam Weyell
     
    Wie der Titel schon besagt, versuchen die Autoren, die Framing-Effekte extremistischer Gewaltereignisse in Online-Medien zu ermitteln.  Sie unternehmen diesen Versuch mit Hilfe der Korpusanalyse und auf der Basis von Spiegel Online-Artikeln über rechtsextremistische (NSU), islamistische (9/11) und linksextremistische Ereignisse (G20-Gipfel in Hamburg 2018), genauer: Sie vergleichen die Berichterstattung vor dem jeweiligen Zentralereignis mit derjenigen danach.
    Zunächst einmal findet der Gutachter den Begriff des Framing problematisch, wenn man darunter „das Hervorheben und Herunterspielen von Merkmalen eines Sachverhaltes“ versteht. Zum einen ist das keine klare Definition von dem, was Framing ist oder sein könnte, weil so nicht klar wird a) ob Framing ein vorsätzliches Handeln von Sprechern/Schreibern ist oder b) unbeabsichtigter Nebeneffekt sprachlicher Äußerungen sein kann. Zum andern legt schon die Rede von den „Merkmalen eines Sachverhaltes“ nahe, dass sich Framing auf Fakten (Gegenstände, Handlungen, Ereignisse) bezieht und nicht auf Bedeutungen, d.h. auf Sachverhalts- und nicht auf semantisches Wissen. Dabei soll aber keineswegs bestritten werden, dass Sacherhaltsdarstellungen (über Kontextualisierungen) auch Einfluss auf die Bedeutungsentwicklungen haben können, doch zeigen unterschiedliche bzw. sich verändernde Sachverhaltsdarstellungen noch nicht per se semantische Wandlungen an (auch nicht im Sinne von Konnotationen) oder haben entsprechende Folgen. Zudem sind Hervorheben und Herunterspielen Teilhandlungen innerhalb von Texten, aber während Hervorheben allein schon durch die Fokussierung der Darstellung auf die gewählten Sachverhaltselemente zustande kommt, impliziert Herunterspielen eine vorsätzliche „Narkotisierung“ (Eco) tatsächlich vorhandener Merkmale, die man Autoren nicht notwendigerweise als beabsichtigt unterstellen kann (falls es sich nicht um Euphemismen handelt).
    Was die vier „Dimensionen“ des Extremismus betrifft: (a) Herkunft der Akteure, (b) ideologischer Unterbau, (c) Stellung zur Gesellschaft und (d) typische Handlungen ist festzustellen, dass es sich nicht bei allen um semantische Kriterien der drei thematisierten -ismus-Begriffe handelt. Vielmehr handelt es sich bei den typischen Handlungen nur um „typische Assoziationen“, die von den Autoren für die Untersuchung von Vornherein (und eben nicht als Resultat von empirischer Analyse) als relevant vorausgesetzt werden. Bei (b) und (c) wäre nach deren Unterschied zu fragen.
    Die Beschränkung auf Spiegel Online ist zwar für eine exemplarische Demonstration der Methode in Ordnung. Allerdings kann man dann nach der Analyse im Ergebnis auch nur behaupten, dass es die lexikalischen Entscheidungen und Kontextualisierungen von Spiegel Online widerspiegele. Wollte man Aussagen über medialsprachliche Entwicklungen im Allgemeinen treffen, hätte man andere Publikationsorgane mit einbeziehen müssen. Der Hinweis auf die größere „Vergleichbarkeit“ und den besonders starken Einfluss des ausgewählten Mediums reicht als Begründung nicht aus.
    Statt Einzellexemen „Begriffsfelder“ zu analysieren, ist sicher der richtige Weg (diese müssten aber von Kollokationen sinnvoll abgegrenzt werden). Allerdings sollte dann vorher definiert sein, was unter einem Begriffsfeld zu verstehen ist. Bei quantitativen Analysen sind aber nach Ansicht des Gutachters generell (und nicht nur bei RE) quantitative Angaben zu den einzelnen Lexemvorkommen erwartbar. Wortwolken sind zwar schöner, aber deutlich weniger präzise, und es ist auch nicht klar, inwieweit sie zum Zustandekommen von Begriffsfeldern beitragen oder diese bereits voraussetzen. Und auch wenn die Wortwolken weitaus überwiegend sachverhaltstypische Wörter enthalten, sind in ihnen auch solche zu finden, die jedenfalls nicht begriffsfeldtypisch sind (wie struktur, verfügen, angabe oder ausbilden in  post9/11: Collocates.
    Der jeweils vorgenommene Vergleich mit den Definitionen und Beschreibungen des Rechts- und Linksextremismus bzw. des Islamismus ist zwar sinnvoll, aber weder die Zuschreibungen des Verfassungsschutzes noch die ermittelte sachverhaltsbezogene Lexik beweisen den Erfolg oder Misserfolg von Framingprozessen (allenfalls den möglichen Weg dorthin).  Zu bedenken ist auch, dass Aussagen des Verfassungsschutzes völlig andere Zielsetzungen haben als linguistische Studien zum selben Gegenstand.
    Die semantische Unterscheidung von Ufer und Küste ist wenig überzeugend. Ein wichtiger Unterschied zwischen beiden ist, dass Flüsse und Seen nur Ufer, aber keine Küste haben. Vielleicht stellt man sich die Küste eher vom Wasser aus vor, aber die Sätze „Wir machen Urlaub an der Küste“ und „Vom Flussdampfer aus schauten wir zum Ufer hinüber“ sind in keiner Weise ungewöhnlich. In diesem Zusammenhang erschiene es dem Gutachter durchaus sinnvoll, Fillmores Frame-Begriff und die Idee des Framing auseinanderzuhalten. Die an sich sinnvolle Differenzierung zwischen „evocation“ und „invocation“ wird in der späteren Analyse nicht wieder aufgegriffen.
    V.a. zur Sprache des Rechtsradikalismus, insbesondere der der Nazis, gibt es weit mehr Literatur als von den Autoren einbezogen wurde.
     
    Auch angesichts meiner zahlreichen kritischen Bemerkungen würde ich die Veröffentlichung des Beitrags nicht rundheraus ablehnen. Er müsste aber (an einigen wenigen Stellen auch sprachlich) im Sinne der Kritik gründlich überarbeitet werden. Dann könnte ein wirklich interessanter, vielleicht sogar wichtiger Aufsatz entstehen.
     
    Armin Burkhardt
     

  2. RedaktionSeptember 6, 2019 at 13:56Reply

    Gutachten von Wolf-Andreas Liebert

    Empfehlung: Überarbeitung erforderlich

    Wolf-Andreas Liebert Review von: Oliver Czulo, Dominic Nyhuis, Adam Weyell „Der Einfluss extremistischer Gewaltereignisse auf das Framing von Extremismus in Online-Medien“

    Der Text versteht sich als zu einem korpuslinguistischen Paradigma zugehörig. Darin werden Sprachverwendungen auf der Basis maschinenlesbarer Textkorpora untersucht (corpus based) oder statistische Zusammenhänge des Auftretens unterschiedlicher Sprachelemente in Textkorpora untersucht (corpus driven). Weiterhin werden im vorliegenden Artikel Elemente der kognitiven Linguistik eingebracht (Framebegriff nach Fillmore).

    Die Autoren untersuchen in diesem Fall das Spiegel Online-Korpus nach Begriffsfeldern extremistischer Sprache vor und nach außerordentlichen, politisch motivierten Gewalttaten. Davon erhoffen sie sich, ein verändertes Framing zeigen zu können. Dabei gehen Sie von einer Extremismustaxonomie des Verfassungsschutzes aus (Islamismus, Rechtsextremismus, Linksextremismus). Dies ist durchaus legitim, sollte aber zumindest mit Blick auf den Forschungsdiskurs reflektiert werden (vgl. Liebert 2019).

    Es werden (aus kulturwissenschaftlicher/-linguistischer) Sicht relativ disparate Gewaltereignisse herausgegriffen: Die Anschläge vom 11. September 2001, die 2011 aufgedeckten NSU-Morde und die Krawalle am G20-Gipfel 2017 in Hamburg. Zweifellos haben diese Ereignisse die öffentlichen Konzeptionen verschiedener politischer Extremismen geprägt. Dennoch würde man eine Reflexion erwarten, warum gerade diese Ereignisse ausgewählt wurden. Erklärungsbedürftig wäre etwa, warum als Ereigniszeit der NSU-Morde deren Aufdeckung genommen wird und nicht die eigentlichen Gewalttaten. Auch scheinen die G20-Krawalle in Bezug auf Ausmaß, Intention oder Organisationsgrad kaum vergleichbar. So stellt sich die Frage, warum die Anschläge in Norwegen 2011, oder die diversen islamistischen Anschläge des IS der jüngsten Zeit oder die Terroraktionen der RAF der späten 70er Jahre nicht untersucht werden.

    Der Framingbegriff ist relativ einfach gehalten:

    „Zugleich werden diskursiv entwickelte Framings nicht zufällig ausgewählt, sondern folgen bestimmten Mustern und Entwicklungen in der realen Welt.“ (22-25)

    Hier wird deutlich, dass ein Zusammenhang von Sprache und Wirklichkeit unterstellt wird, bei dem eine ‚reale Welt‘ außerhalb des Beobachters angenommen wird, auf die der Beobachter direkten Zugriff besitzt (zur Kritik der „Outthereness“ vgl. Jäger 2018). In dieser Sicht gibt es dann eine nicht-geframte Wirklichkeit, die dann durch Onlinemedien wie SPON ihre Frames erhält („Hervorheben oder Herunterspielen eines Sachverhaltes“, 17-18).

    Die Beispiele zur Verdeutlichung von Frames (89-104) Ufer/Küste sind mit einem Blick auf das DWDS nicht plausibel und müssten ersetzt werden.

    Als Korpus wird die Datenbank von Spiegel Online festgelegt. Der Titel suggeriert jedoch eine viel größere Reichweite, die durch die weiteren Untersuchungen nicht gedeckt wird. Wenn keine weiteren Korpora untersucht werden, müsste der Titel daher abgeändert werden.

    Beispiele: Der Einfluss extremistischer Gewaltereignisse auf das Framing von Extremismus in Spiegel Online (oder: am Beispiel von SPON)

    Noch besser wäre eine ähnliche Formulierung wie: Das Framing von Extremismus in SPON vor und nach den extremistischen Gewaltereignissen 9/11 (2001), NSU (2011) und G20 (2017). Denn es wird ja kein Kausalmodell aufgebaut, wie man durch den Titel vermuten könnte, und Verallgemeinerungen etwa auf das Framing in SPON vor und nach dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2016 sind kaum möglich.

    Die korpuslinguistische Operationalisierung von Frames ist plausibel. Methodisch werden dabei unterschiedliche Verfahren herangezogen, z.B. die rekursive Feldanalyse (Liebert 1995, 160f.). Allerdings sollten die vier angesetzten „Dimensionen zur Konzeption von Extremismus“ (31-32) noch einmal überdacht werden. Sie werden nicht begründet und wirken damit willkürlich gesetzt. Die Dimension „ideologischer Unterbau“ muss in jedem Fall geändert werden – zumindest aus politikwissenschaftlicher Sicht.

    Neben der Analyse von Frames nehmen die Autoren auch Frequenzanalysen vor. Sie führen dabei zu Recht aus, dass diese wenig mit der Framinganalyse zu tun haben, schliepen sie ohne weitere Begründung jedoch in die Analyse ein:

    „Zum einen ist dies dieFrequenz, die eher dem Bereich Agenda-Setting als dem Framing zuzuordnen wäre, die an dieser Stelle aber nicht ignoriert werden kann.“ (496-498)

    Leider nehmen dann im weiteren Text gerade die Frequenzanalysen einen relativ breiten Raum ein, wohingegen die Framinganalysen eher undeutlich bleiben. Dieses Verhältnis sollte gerade umgekehrt sein. Insbesondere sollten die Framinganalyse durch aussagekräftige Zitate plausibilisiert werden, denn sonst bleiben die Ergebnisse intransparent.

    Fazit

    Der Artikel sollte noch einmal überarbeitet werden. Ich würde Folgendes empfehlen:

    Muss

    • Der Abschnitt zur Theorie von Frames und Framing muss überarbeitet und durch passende Beispiele erläutert werden.
    • Theoretisch sollten zumindest die Arbeiten von Klein (z.B. Klein 2018) und ggf. Wehling (2017) berücksichtigt werden.
    • Die Frequenzanalyse sollte eine deutlich kleinere Rolle spielen, dafür sollten die Ergebnisse der Frameanalyse plausibilisiert werden, z.B. durch aussagekräftige Zitate.

    Soll

    • Was durch die vorliegende Korpusanalyse nicht aufgefallen ist, ist das Framing, das den ganzen NSU-Komplex auszeichnet, nämlich die Bezeichnung „Döner-Morde“ mit einer Unzahl von Narrativen über migrantische Bandenkriminalität oder Drogenkriege etc. Der Ausdruck „Döner-Morde“ wurde nach dem Aufdecken der Verantwortung des NSU und auch nachdem er 2011 Unwort des Jahres wurde durch „NSU-Mordserie“ u.a. ersetzt. Es sollten zumindest die Selbstthematisierungen (eine Standardmethode der Politolinguistik, vgl. Niehr 2014) berücksichtigt werden, so könnten explizite Reframings einbezogen werden, es geht ja schließlich um den Wandel von Frames vor und nach außerordentlichen, politisch motivierten Gewalttaten. Da ist es interessant, wenn ein Online-Medium wie SPON dies selbst thematisiert: https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/doener-mord-wie-das-unwort-des-jahres-entstand-a-841734.html.

    Kann

    • Eine kulturwissenschaftliche/-linguistische Kontextualisierung würde dem Ansatz gut tun, ist aber ein anderer paradigmatischer Zugang. Prinzipiell wäre dies aber nicht unvereinbar.
    • Es könnten auch wissenssoziologische oder politikwissenschaftliche Ansätze einbezogen werden, etwa um die Ideologiekonzeption anschlussfähig zu machen (Latniak 1986).

    Zitierte Literatur

    Jäger, Ludwig (2018): „Outthereness“. Über das Problem des Wirklichkeitsbezugs von Zeichen. In: Felder, Ekkehard / Gardt, Andreas (Hg.): Wirklichkeit oder Konstruktion? Sprachtheoretische und inter-disziplinäre Aspekte einer brisanten Alternative. Berlin: de Gruyter Mouton, S. 301-323.

    Klein, Josef (2018): ‚Betrachten der Wirklichkeit‘ und politisches Framing. Am Beispiel der CDU-Wahlkampagne 2013. In: Felder, Ekkehard / Gardt, Andreas (Hg.): Wirklichkeit oder Konstruktion? Sprachtheoretische und inter-disziplinäre Aspekte einer brisanten Alternative. Berlin: de Gruyter Mouton, S. 344-370.

    Latniak, Erich (1986): Analyse politischen Sprachgebrauchs – noch ein Thema der Linguistik? In: Sprache und Literatur in Wissenschaft und Unterricht 58, S. 29-50.

    Liebert, Wolf-Andreas (1995): Metaphernbereiche der virologischen Aidsforschung. In: Lexicology, 1, 1: S. 142–182.

    Liebert, Wolf-Andreas (2019): Zur Sprache totaler Ideologien. Wie die Linguistik zum Verstehen extremistischen Denkens und Sprechens beitragen kann. In: Sprachreport 1/19, S. 1-12.

    Niehr, Thomas (2014): Einführung in die Politolinguistik. Gegenstände und Methoden. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht.

    Wehling, Elisabeth (2017): Politisches Framing. Wie eine Nation sich ihr Denken einredet und daraus Politik macht. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

  3. RedaktionMai 18, 2020 at 19:47Reply

    Gutachten von Armin Burkhardt im Rahmen einer zweiten Begutachtungsrunde (nach der Überarbeitung des Artikels)

    Empfehlung: Beitrag annehmen.

    In der vorliegenden Gestalt ist der Beitrag eine gelungene Überarbeitung des ursprünglichen Textes auf der Grundlage der Gutachter-Vorschläge und -Einwände. Neben dem Hinweis auf einige Kleinigkeiten, die ich in der Typoskriptdatei markiert habe, möchte ich noch Folgendes zu bedenken geben:

    Auch das neue Beispiel auf S. 4 (Hund, Köter, bester Freund des Menschen) ist m.E. nicht gut geeignet, weil es suggeriert, dass das Framing auf unterschiedliche Wertungen begrenzt sei. Und das ist es ja gerade nicht. Gesucht sind Beispiele für unterschiedlich fokussierende – wenn Sie so wollen: denotaive – Konzeptualisierungen.

    Auch mit der undefinierten Verwendung des Begriffs „Begriff“ bin ich immer noch nicht sehr glücklich. „Lexem“ oder „lexikalische Einheit“ wären sicher angemessener, vielleicht wäre hier sogar „Schlagwort“ kein schlechter Terminus. Eine Ausklammerung metaphorischer Verwendungen  (S. 11) ist m.E. nur dann sinnvoll und akzeptabel, wenn metaphorisch verwendete „Begriffe“ mit erfasst sind.

    Statt „sachsen-anhaltinisch“ (S. 21) sollte es unbedingt heißen: „sachsen-anhaltisch“ („anhaltinisch“ bezieht sich auf das Adelsgeschlecht der Anhaltiner).

    Auch die missverständliche Formulierung auf S. 23 sollte präzisiert werden (der Artikel „das“ kann grammatisch auch auf „Verhalten“ bezogen werden).

    Ich würde den Verfassern nahelegen, die vorstehenden Hinweise noch zu berücksichtigen, dies jedoch nicht als Bedingung für die endgültige Annahme betrachten.

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